Nach dem am 1. April 2016 in Kraft getretenen "Verbraucherstreitbeilegungsgesetz" (!!) sind wir zu folgender Information in "leicht zugänglicher, klarer und verständlicher" Form verpflichtet:
Unser Haus ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte es nämlich wirklich einmal zu Streitigkeiten aus abgeschlossenen Betreuungs-, Miet-, Pflege-oder sonstigen Verträgen kommen, so vertrauen wir weiterhin darauf, diese im Rahmen unserer Qualitätsgrundsätze und -verfahren in beiderseits zufriedenstellender Weise beizulegen.